Kranken- und Reisversicherung
Alle Studenten sollten in ihrem Heimatland vor ihrer Abreise eine Krankenversicherung abschließen. Den Studenten wird außerdem empfohlen, eine Reiseversicherung für den Fall eines Unfalls oder Gepäckverlusts abzuschließen. Studenten aus EU-Mitgliedsstaaten sollten ihren Auslandskrankenschein E 111 oder ihre Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen. Nur dies räumt den Studenten das Recht ein, eine kostenlose Notfallbehandlung zu beanspruchen und von bestimmten Ärzten untersucht zu werden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen ärztlichen Behandlungen und auch keine Zahnarztbesuche dadurch abgedeckt sind. Für diejenigen Studenten aus dem EU-Ausland kann eine Krankenversicherung auch als Bestandteil der Nachweise organisiert werden, die für die Visumsbeantragung benötigt werden.